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Unsere Freiheit lebt!

Eine beachtenswerte Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht.


Bild: © Yorck Maecke/GAFF/laif


Es ist noch etwas über 6 Monate hin, bis sich der Fall der Mauer zum 35. Mal jährt. Ich kann mich noch gut an die Bilder im Fernsehen erinnern und auch an das Gefühl der tiefen inneren Freude, und wie mir die Tränen beim Anblick der Bilder über die Wangen liefen. Grenzenlose Freude, in Freiheit vereint zu sein.


Die Bilder verblassen – die Begeisterung ist vielen Ernüchterungen gewichen. Die Stimmung im Land war schon mal viel, viel besser.


Bürger formulieren ihren Unmut über unsere Regierung, unsere Bürokratie und oft auch über unseren Staat als Ganzes.


Die Errungenschaften, die Vorzüge und unsere Freiheiten gehen dabei oft unter.


Parteien an den Rändern bekommen mehr Zulauf als es unseren Mächtigen auf Zeit lieb ist. Der Ton wird rauer, unsachlicher, polemischer. Selbst heftige persönliche Anfeindungen sind keine Seltenheit.

Der Respekt geht in den Debatten häufig verloren. Das ist bedauernswert.


Immer häufiger stellen betroffene Politiker Strafanzeigen oder beantragen Verfügungen, die allzu kritische Meinungen unterbinden sollen.


Der zuletzt aufgekommene Spin in der Diskussion seitens der Bundesinnenministerin Nancy Faser und ihrem Gehilfen Thomas Haldenwang – Chef des Bundesverfassungsschutzes - wurde dieser Tage vom Bundesverfassungsgericht harsch gerügt.


Haldenwang hatte kürzlich in der FAZ einen Artikel verfasst, in dem er die Grenzen der Meinungsfreiheit betont. Meinungen könnten auch „unbeschadet ihrer Legalität (…) verfassungsschutzrechtlich von Belang sein“.


Noch vor dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte der renommierte Staatsrechtler Rupert Scholz in einem Leserbrief an die FAZ darauf reagiert und zugespitzt formuliert: „Wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Verhalten dieses hohen Beamten zieht, lässt sie selbst Zweifeln an ihrem Demokratieverständnis aufkommen."


Nach meinem Verständnis eine Aufforderung, Haldenwang von seinen Aufgaben zu entbinden – mangels Verständnis unseres Grundgesetzes.


Nun aber zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auslöser war die Verfassungsbeschwerde des Journalisten Julian Reichelt, der frühere Chefredakteur der „Bild“ und jetzige Chef des Portals „Nius“ der die Entwicklungshilfepolitik der Bundesregierung in Afghanistan scharf kritisiert hatte. Reichelt hatte auf X geschrieben: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?“


Die sozialdemokratische Bundesentwicklungshilfeministerin Svenja Schulze hatte vor dem Berliner Kammergericht auf Unterlassung geklagt und Recht bekommen. Das Berliner Kammergericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen. Der frühere Chefredakteur der Bild-Zeitung sollte nicht mehr die Entwicklungshilfe der Bundesregierung für Afghanistan in dieser scharfen Form kritisieren dürfen.


Julian Reichelt hatte deswegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt – und Recht bekommen!


Für mich ist Julian Reichelt zwar kein Vorbild und auch kein Sympathieträger. Deshalb spreche ich ihm aber nicht ab, die Politik der Regierung auch in scharfer Form kritisieren zu dürfen.


Die Begründung des Gerichts ist gleichzeitig eine scharfe Kritik an den Einlassungen von Herrn Haldenwang und auch Frau Faeser.


Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Zwar dürfen grundsätzlich auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie, ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermögen. Ihr Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll, und der zudem das Recht des Staates gegenübersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile klar und unmissverständlich zurückzuweisen. Das Gewicht des für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.


Aus meiner Sicht eine Sternstunde des Gerichts und eine Stärkung unserer Demokratie.


Davon unbenommen würde ich mir aber wünschen, dass sich insbesondere professionelle Meinungsmacher – Journalisten ordne ich darunter ein – auch professioneller gebärden und in Form und Inhalt ihren Qualitätsanspruch erhöhen.


Auf die Meinungsfreiheit!


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